Jugendgesundheitsuntersuchung J1

Wie auch bei früheren Vorsorgeuntersuchungen werden bei der J1 zunächst Größe und Gewicht erfasst, um Übergewicht oder eventuell auch Anzeichen einer Magersucht oder anderer Essstörungen erkennen zu können. Außerdem können im Wachstum Haltungsschäden auftreten, die oft mit entsprechender Behandlung oder der Aufnahme einer regelmäßigen sportlichen Betätigung korrigiert werden können. Der Arzt wird deshalb ein besonders Augenmerk auf die Skelettfunktionen des Jugendlichen legen Darüber hinaus wird sich der behandelnde Arzt einen Eindruck vom sexuellem Entwicklungsstand, dem Zustand der Organe und dem Seh- und Hörvermögen des Jugendlichen machen.

 

Blutdruckmessen kann helfen, Herz- und Kreislauferkrankungen auszuschließen. Auch für die spätere Berufswahl, die bei manchen Jugendlichen bereits zwei bis drei Jahre nach der Untersuchung ansteht, kann die Gesundheit eine wichtige Rolle spielen. So können für Allergiker bestimmte Berufsfelder ungeeignet sein. Liegen bereits Allergien vor oder taucht bei der J1 ein Allergieverdacht auf, sollte diesem auf jeden Fall mittels weiterführenden Untersuchungen nachgegangen werden.

 

Da die J1 als Möglichkeit für Jugendliche verstanden werden sollte, ihrem Arzt, der an die ärztliche Schweigepflicht gebunden ist, intime Fragen zu Sexualität, Verhütung oder Drogenkonsum zu stellen, wird von einer Begleitung der Eltern in Normalfall abgeraten. Der Jugendliche kann sich dabei auch bei Problemen in Schule oder Elternhaus Hilfe holen.

 

Wenn der Jugendliche unter Hautproblemen (Akne), häufigen Kopfschmerzen, Depressionen oder psychischen Problemen leidet, sollte er im Rahmen der J1 die Chance haben, diese Schwierigkeiten unabhängig von den Eltern und auch ohne deren Wissen zu äußern. Der Arzt wird hier gegebenenfalls den Wunsch des Jugendlichen respektieren und über bestimmte Gesprächsinhalte Stillschweigen bewahren. Eltern können den Mediziner im Anschluss kontaktieren, um sich über die Untersuchungsergebnisse zu informieren.

 

Abschließend wird auch der Impfschutz des Jugendlichen überprüft und falls erforderlich umgehend vervollständigt. Im Rahmen der J1 kann zudem die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs erfolgen, die heute für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren empfohlen wird. Der Impfpass sollte zur Untersuchung daher mitgebracht werden.